Allgemeines über Vermögensverwaltungen

Wenn es um eine Verwaltung von Vermögen geht, so ist darunter immer ein berufsmässiges Geschäft von Leuten zu verstehen, welche sich ausschliesslich mit dem Thema Geld und Vermögen beschäftigen und diese Tätigkeit als ihr professionelles Business betreiben.

 

Verwalter von Vermögen tun nichts anderes als den gesamten Finanzmarkt zu beobachten. Die Tätigkeit von Vermögensverwaltern ist eine Mischung aus gesammelter Erkenntnis von Unternehmens- und Aktienentwicklungen und einer berufsmässigen Erfahrung. Vermögensverwalter schätzen die kurz- und mittelfristigen Entwicklungen von Unternehmen und deren Aktien ab und versuchen aus diesen Erkenntnissen, die richtigen Kauf- und Verkaufsentscheidungen für Aktien zu treffen.

 

Vermögensverwalter nehmen die Vermögen ihrer Mandanten in ihre Obhut, mit der Zielsetzung, diese durch geschickte und wohlüberlegte Anlagen zu vermehren.

 

Standardisierte Vermögensverwaltung

Bei dieser Art von Vermögensbetreuung bietet der Vermögensverwalter eine breite Palette von Verwaltungs- und Anlageprodukten an, welche natürlich auch mit unterschiedlich hohen Risikostufen für den Anleger verbunden sind. In der Regel ist es dann so, dass höhere Risikostufen auch mit höheren Gewinnmargen für den Anleger einhergehen. Die jeweilige Entscheidung liegt dann beim Anleger.

Anleger sollten sich auch darüber im Klaren sein, dass bei besonders hohen Risikostufen auch die Möglichkeit eines Totalverlustes ihres angelegten Vermögens besteht.

 

Individuelle Vermögensverwaltung

Die individuelle Anlagevariante beschränkt sich bei den Anlagemöglichkeiten und -varianten genau auf die Vorgaben und Absprachen des Anlegers. Der Vermögensverwalter handelt genau nach diesen Vorgaben seines Mandanten auch dann, wenn er bei der Marktbeobachtung kurzfristig bessere und ertragreichere Anlagemöglichkeiten feststellt. Der Anleger entscheidet alleine, wie sein Vermögen angelegt werden soll und gibt damit dem Vermögensverwalter klare Vorgaben.

 

Diskretionäre Vermögensverwaltung

Diese Form der Anlagenverwaltung von Vermögen richtet sich nach genau definierten Vorgaben und Richtlinien, welche schon bereits vorher allgemein festgelegt wurden. Der Anleger hat selbst keinerlei Einflussmöglichkeiten auf die Entscheidungen des Anlagenverwalters bei dessen Auswahl von geeigneten Anlagemöglichkeiten.

 

Echte Vermögensverwaltung

Der Anleger überträgt bei dieser Art von Verwaltung von Vermögen jegliche Rechte an seinen Vermögensverwalter und hat daher selbst keine Einflussmöglichkeiten mehr auf das weitere Geschehen. Der Vermögensverwalter hat dadurch unbegrenzte Handlungsvollmacht, welche er dazu einsetzt, um eine maximale Rendite für seinen Mandanten zu erzielen.

 

Unechte Vermögensverwaltung

Der Vermögensverwalter hat hier gegenüber seinem Mandanten als Anleger nur eine beratende Funktion und macht diesem lediglich Vorschläge, wie dieser sein Vermögen gewinnbringend anlegen kann.

 

Aufwendungen für eine Verwaltung von Vermögen

Die Tätigkeit des Verwaltens von Vermögen ist natürlich auch mit gewissen Aufwendungen verbunden, welche der Anleger, bevor er sich ernsthaft mit diesem Thema beschäftigt, überhaupt erst einmal überlegen sollte.

Zu den Aufwendungen für das Verwalten von Vermögen können Grundgebühren, Entgelte, Gewinnbeteiligungen oder auch Pauschalhonorare zählen.

Auf jeden Fall gilt als seriöse Faustregel, dass die Aufwendungen für das Verwalten von Vermögen nicht über 1,5 % pro Jahr der Anlagesumme hinausgehen sollten.

Vor allem sollte der Anleger folgende Dinge berücksichtigen, bevor er sich an einen Vermögensverwalter wendet:

  • Steht hinter der angestrebten Art der Vermögensverwaltung eine staatlich beaufsichtigte Bank?
    Diese Art der Verwaltung von Vermögen ist in der Schweiz am häufigsten anzutreffen.
  • Handelt es sich um einen unabhängigen Vermögensverwalter?
    Ein unabhängiger Vermögensverwalter arbeitet nach einem Vermögensverwaltungsvertrag und betreut nach dessen Richtlinien die Vermögen seiner Mandanten. Anleger sollten, wenn sie sich an einen unabhängigen Vermögensverwalter wenden, auf jeden Fall nachprüfen, ob dieser auch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Auf diese Weise können Verluste für den Anleger vermieden werden.
  • Hat die Anlagesumme eine angemessene Höhe?
    Hier müssen die Aufwendungen in ihrer gesamten Höhe in Betracht gezogen werden.
  • Wie ist die berufliche Qualifikation des Vermögensverwalters?
    Hier spielt vor allem die Seriosität des Vermögensverwalters und dessen persönlicher Eindruck eine massgebliche Rolle.

 

 

Fazit

Die Vermögensverwaltung hat in der Schweiz eine lange Tradition. Zahlreiche Kunden im In- und Ausland nehmen die Dienste von Vermögensverwaltern gern in Anspruch und vertrauen sowohl auf deren Gespür für wirtschaftliche Entwicklungen von Unternehmen als auch auf deren umfangreiche Erfahrungen in finanztechnischer Hinsicht.

Daher ist für den Anleger eine genaue Kenntnis der einzelnen Anlagestrategien und -möglichkeiten auf jeden Fall von Vorteil.

Anleger sollten, bevor sie sich an einen Vermögensverwalter wenden, nachprüfen, ob ihr anzulegendes Vermögen auch hoch genug ist, um alle anfallenden Aufwendungen, welche hiermit verbunden sind, abdecken zu können.

Prinzipiell besteht für Vermögensverwalter keine Pflicht zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Sie sollten jedoch im Interesse der Anleger eine solche Haftpflichtversicherung abschliessen. Dies gilt insbesondere für unabhängige Vermögensverwalter.